Gemeinsam für mehr Rücksicht in der Wohnstraße
Am 15. September haben wir die Wohnstraße am Erilaweg gemeinsam gefeiert. Direkt neben der Straße liegen eine Spielwiese und ein Spielplatz, die bei schönem Wetter von vielen Kindern genutzt werden. Auch die Kinderfreunde aktiv sind hier regelmäßig mit ihrer Parkbetreuung vor Ort. Gemeinsam entstand die Idee, auf die Regeln in der Wohnstraße aufmerksam zu machen.
Unterstützt von den Grätzlpolizisten Harry und Andi informierten wir alle Verkehrsteilnehmenden darüber, dass in der Wohnstraße höchstens Schrittgeschwindigkeit – also 5 km/h – erlaubt ist. Gerade hier treffen viele Menschen aufeinander: Kinder, Fußgänger:innen, Radfahrende, E-Scooter-Fahrende und Autofahrer:innen. Umso wichtiger sind gegenseitige Rücksicht und Aufmerksamkeit.
Mit kleinen Häppchen ausgestattet kamen wir mit vielen Vorbeikommenden ins Gespräch und verteilten Flyer mit den wichtigsten Regeln. Dabei zeigte sich, dass vielen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht bewusst war. Besonders bei den Radfahrenden sorgte diese Information für Überraschung. Einige Autofahrer begrüßten die Aktion ausdrücklich – auch weil ihre eigenen Kinder hier spielen.
Wir möchten die Aktion gemeinsam mit der Polizei wiederholen. Denn wir sind überzeugt: Persönliche Gespräche und regelmäßige Information tragen dazu bei, die Wohnstraße für alle sicherer zu machen.
In Wohnstraßen ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten, jedoch gelten folgende Ausnahmen:
- Fahrradverkehr (Radfahrer dürfen in Wohnstraßen auch gegen die Einbahn fahren)
- Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
- Befahren zum Zweck des Zu- und Abfahrens
In Wohnstraßen sind das Betreten der Fahrbahn sowie das Spielen ausdrücklich erlaubt. Der zulässige Fahrzeugverkehr darf dabei jedoch nicht mutwillig behindert werden. Fahrzeuglenker dürfen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.





