Was
Die nächsten Einreichfrist für Junge Grätzl ist am 16. März ’25.
Junge Grätzl möchte für Kinder und Jugendliche neue Möglichkeiten eröffnen, Wiens Freiräume zu nutzen und zu gestalten. Spielen und Sporteln in der Gasse ums Eck, ein Naschgarten am Grätzlplatz, Wasserspiele vor der Haustüre – eure kreativen Ideen sind gefragt!*
Junge Grätzl ist ein Schwerpunkt des Aktionsprogramms Grätzloase. Entsprechend der Wiener Kinder- und Jugendstrategie möchte Junge Grätzl die gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken.
*Parklets sind hiervon ausgenommen. Diese bitte bei Grüne Parklets einreichen!
Wenn eure Aktion / euer Projekt:
- für Kinder und Jugendliche neue Möglichkeiten eröffnet, den öffentlich zugänglichen Freiraum zu nutzen
- Kinder und Jugendliche aktiv mit einbezieht
- offen und einladend für weitere Kinder & Jugendliche ist
- eines oder mehrere der Themen Umwelt, Natur und Klima, Bewegung, Diversität oder Gesundheit behandelt
- keine kommerziellen Zwecke verfolgt
- zeitlich befristet und realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar ist
… dann seid ihr bei Junge Grätzl richtig!
Besuch unseren nächsten online Infotermin zur Einreichung:
am Montag, 27.01 um 17 Uhr für den Schwerpunkt Junge Grätzl und Grätzlleben – Anmeldung
wer
Mitmachen können alle in Wien lebenden Menschen, die sich für neue Angebote für Kinder und Jugendlichen in Wiens Freiräumen engagieren wollen.
Das umfasst unter anderem Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Grätzlinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und –gruppen, lokale Kleinunternehmen aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.
wie
- Ihr reicht eure Idee für eine Aktion oder Projekt mit diesem Formular ein.
- Eine Jury wählt Aktionen und Projekte entsprechend den Einreichkriterien aus.
- Wenn eure Aktion oder Projekt ausgewählt wurde, vereinbaren wir die weiteren Schritte der Umsetzung.
- Die Umsetzung der Aktion oder des Projekts kann losgehen.
Die Umsetzung aller Aktionen und Projekte für 2024 muss im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Weitere Informationen findet Ihr bei den Teilnahmebedingungen.
wir
Das Team der Grätzloase begleitet ausgewählte Aktionen und Projekte bei allen wichtigen Schritten der Umsetzung.
Wir unterstützen euch …
- … bei der Finanzierung mit bis zu € 5.000,00 brutto.
- … mit fachlicher Beratung hinsichtlich Projektentwicklung, Genehmigungen usw.
- … bei der Bewerbung der Aktion oder des Projekts.
Ihr seid verantwortlich für …
- … Planung, Organisation und Durchführung der Aktion oder des Projekts.
- … die Suche nach Unterstützer*innen und weiteren Mitmachenden.
- … Beschaffung und Herstellung benötigter Materialien und Equipment.
- … Bewerbung der Aktion oder des Projekts.
Häufig gestellte Fragen
Was genau bedeutet “öffentlich zugänglicher Freiraum”?
Wir verstehen darunter städtische Räume im Freien, die für alle zugänglich sind. Dazu zählen z.B. Straßen, Plätze, Parkstreifen oder Gehsteige.
Räume, die überwiegend öffentlich zugänglich sind, aber dem Privatrecht unterliegen,
könnt Ihr mit dem Einverständnis der Eigentümer:innen ebenfalls zu einer Grätzloase werden lassen. Hierzu zählen z.B. Innenhöfe von Gemeindebauten, die temporäre Nutzung von Privatstraßen für Veranstaltungen oder die Zwischennutzung von Baustellenlücken und Brachland.
Brauche ich eine Gruppe oder kann ich auch alleine einreichen?
Es können sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam einreichen. Wir empfehlen, die Aktion gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen, um Aufwand und Verantwortung zu teilen.
Kann ich mehrere Aktionen bzw. Projekte gleichzeitig einreichen?
Es ist ratsam mehrere Aktionen oder Projekte, die im selben Zeitraum bzw. am selben Ort stattfinden, zu einer Einreichung zusammen zu führen und gesammelt zu übermitteln.
Bei der Einreichung von mehreren Aktionen oder Projekten sollte sich ein übergreifendes Konzept erkennen lassen.
Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?
Das Projekt muss im Jahr der Einreichung umgesetzt und abgeschlossen werden. Sie muss zudem gänzlich rückbaubar sein bzw.
muss der Ursprungszustand des betreffenden öffentlich zugänglichen Freiraumes nach Aktionsende wieder hergestellt werden.
Welche Kosten können über die Grätzloase abgerechnet werden?
Zu den abrechenbaren Kosten zählen vor allem Aufwände für Material, Materialtransporte, Genehmigungen, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit u.Ä. Dienstleistungen können abgerechnet werden, sofern es sich hierbei um fachliche Expertisen handelt, die für die Umsetzung der Aktion bzw. des Projekts benötigt werden.
Nicht abgerechnet werden können sämtliche von den Einreicher:innen selbst erbrachte Leistungen wie z.B. Organisationsaufwand und laufende Infrastrukturkosten wie z.B. für Internet, Strom, Telefon usw. Ebenfalls nicht abrechenbar sind Ausgaben für Alkohol, den Kauf von Werkzeugen und Selbstverpflegung.
Muss ich Kosten vorfinanzieren?
Wir können dich ab erfolgter Auswahl durch die Grätzloasen-Jury unterstützen und Auslagen gegen Vorlage entsprechender Rechnungs- und Zahlungsbelege rasch rückerstatten.
Nach Absprache mit uns können Rechnungen auch direkt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien beglichen werden.
Was passiert mit gebrauchten oder gekauften Sachgütern, Materialien u. ä. nach der Aktion?
Sachgüter, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agende 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, an diesen zurückgestellt werden.
Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Aktion erstanden werden, stehen im Eigentum der LA 21.
Nach Ende des Projekts werden diese nach Möglichkeit von der LA 21 zum Wiedergebrauch weitervermittelt bzw. müssen an diese retourniert werden. Verschleißgegenstände sind hiervon ausgenommen.
Die Grätzloase verfügt über diverses Equipment, dass für Gräzloasen Aktionen bzw. Projekte kostenfrei entliehen werden kann. Dazu zählen etwa Verkehrsschilder, Liegestühle und Klappsessel, Kinderspielzeug und -bücher sowie Sonnenschirme.
Was muss ich bei der Umsetzung von Aktionen oder Projekten im öffentlichen Raum beachten?
Für Aktionen bzw. Projekte, die im öffentlichen Raum stattfinden, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Magistratsabteilung. Die Zuständigkeit kann je nach Art des Vorhabens sowie der Örtlichkeit variieren.
Zusätzlich kann eine Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz bei der MA36 erforderlich sein.
Weiterführende Informationen finden sich im Leitfaden für Aktionen im Straßenraum
Wie kann ich einreichen?
Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.
Wann kann ich einreichen?
Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.
Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob eure Aktion oder Projekt ausgewählt wurde.