Einreichbare Schwerpunkte

INFO - Einreichfrist

Die nächsten Einreichfrist für 2025 ist der 16. März ’25 (für Junges Grätzl und Grätzlleben).

Das Aktionsprogramm Grätzloase unterstützt Bürger:innen, die sich für mehr Aufenthaltsqualität und ein gutes Zusammenleben in den Wiener Grätzln engagieren. Alle in Wien lebenden Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche sind eingeladen mitzugestalten.

Wien verfolgt mit der Smart City Rahmenstrategie, der Kinder- und Jugendstrategie und dem Stadtentwicklungsplan 2025, das Ziel, eine lebenswerte und sozial inklusive Stadt zu sein. Dazu gehören wohnungsnahe Grün- und Freiräumen für alle, engagierten Bewohner:innen und ein starkes Gemeinwesen. Mit dem Aktionsprogramm Grätzloase leistet die Lokale Agende 21 Wien dazu einen Beitrag.

  • Durch Grüne Parklets entstehen neue Begegnungsorte von und für die Nachbarschaft, die durch viel Grün und Beschattung für ein besseres Mikroklima sorgen. Ihr habt viele Ideen, aber seid handwerklich nicht ganz so geschickt? Dann könnt ihr euch für eine RONJA, einem modularen Parklet, bewerben.
  • Der Schwerpunkt Junge Grätzl eröffnet für Kinder und Jugendliche neue Möglichkeiten, Wiens Freiräume zu nutzen und zu gestalten.
  • Mit Grätzlleben werden gemeinschaftliche Aktionen und Projekte im öffentlichen Freiraum unterstützt, die das nachbarschaftliche Miteinander in den Grätzln stärken.


Besuche uns zu unseren nächsten Büroberatungszeiten:

Ihr habt Fragen zur Einreichung oder möchtet eure Idee besprechen? Dann kommt zu unseren offenen Bürozeiten:  

  • 24. Februar 12:00 – 17:30 
  • 28. Februar 10:00 – 14:30  

Ort: Landesgerichtsstraße 16/11, 1010 Wien 

Jetzt anmelden!

FAQ GRüne Parklets

Was ist ein Parklet?

Was ist ein Parklet?

Ein Parklet ist eine öffentlich zugängliche Gemeinschaftsterrasse, die in einer Parkspur errichtet wurde. Ein Parklet darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen und alle von der Grätzloase unterstützen Parklets müssen ganzjährig mit Grünpflanzen ausgestattet sein.

Weitere Informationen findet ihr im Folder “Belebte Freiräume”

Was muss ich bei der Umsetzung eines Parklets berücksichtigen?

Was muss ich bei der Umsetzung eines Parklets berücksichtigen?

Um ein Parklet aufstellen zu dürfen, muss eine Genehmigung bei den Magistratsabteilungen MA46 und MA28 erwirkt werden. Dies kann vom Datum der Antragstellung erfahrungsgemäß zwischen vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen.

BITTE BEACHTET: Der/die Antragsteller:in muss über eine gemeldete Adresse am Aufstellungsort verfügen (Wohnadresse, Vereins- oder Unternehmenssitz etc.)

Ein Parklet kann zudem nicht auf einem Anrainer:innenstellplatz umgesetzt werden.

Ihr könnt auch ohne Unterstützung durch die Grätzloase eine solche Genehmigung beantragen und ein Parklet aufstellen. Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung eines Parklets findet ihr im Infofolder „Öffentlichen Parkraum beleben“ der MA 28

Ist für die Fläche eine Gebrauchsabgabe zu zahlen?

Ist für die Fläche eine Gebrauchsabgabe zu zahlen?

Nein, zu bezahlen sind nur die Genehmigungsgebühren.

Auf welche baulichen Vorgaben muss ich bei der Planung achten?

Auf welche baulichen Vorgaben muss ich bei der Planung achten?

Welche Maße darf ein Parklet haben?

Parklets dürfen bei Längsparkern max. 10 Meter lang sein und bei Querparkern die Fläche von max. zwei Stellplätzen (ca. 20 m2) beanspruchen. Es empfiehlt sich eine  modulare Bauweise. Dies erleichtert Transport und eventuelle Lagerung.

Abstand zur Fahrbahn & Verkehr
Zur Fahrbahn ist ein Abstand von 30 cm einzuhalten. Im Falle eines Rad­streifens auf Seite des Parklets beträgt dieser Abstand 60 cm.

Parklets müssen sowohl zum fließenden als auch zum ruhenden Verkehr (parkende KFZ`s) baulich abgegrenzt sein. Diese Abgrenzung soll 1,20 m hoch sein.

Bodenkonstruktion

Aus Gründen der Barrierefreiheit muss eine Bodenkonstruktion gebaut werden, die an den Gehsteig anschließt.

Beschattung
Die Höhe einer Beschattungskonstruktion sollte mind. 2,50m betragen und muss zusätzlich von der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) mitbewilligt werden.

Begrünung
Vergesst nicht, auch euer Begrünungskonzept für das Parklet in euren Unterlagen bzw. Skizzen kenntlich zu machen.

Alle behördlichen Informationen findet ihr im Folder „Belebte Freiräume“ der MA 28

Wie baue ich ein Parklet?

Wie baue ich ein Parklet?

Für den Parklet-Bau haben wir einige Tipps für euch zusammengestellt: Leitfaden zum Parklet-Bau

Zusätzliche Informationen zum Thema Beschattung bietet die Broschüre Wiener Schatten.

Solltet ihr für den Parklet-Bau professionelle Unterstützung, z.B. durch eine/n Tischler:in benötigen, können entsprechende Kosten im Rahmen der Grätzloase abgerechnet werden.

Was ist das Modulare an RONJA?

Was ist das Modulare an RONJA?

Das Modulare an RONJA ist, dass es flexibel und anpassbar ist:

Module: RONJA passt auf einen oder zwei Parkplätze, egal ob längs oder quer.
Größe: RONJA ist mindestens 1,7 Meter breit, maximal 7,3 Meter lang und ca. 2,8m hoch.
Möbel: Du kannst aus Tisch, Hochbeet, Tauschregal oder einer Hochbeet/Stauraum-Kombination wählen.
Pflanzen: Jedes Parklet hat ein Beet für Rankpflanzen.

Diese Flexibilität macht es einfach, die Parklets an verschiedene Bedürfnisse und Orte anzupassen.

Wie kann ich einreichen?

Wie kann ich einreichen?

Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.

Wann kann ich einreichen?

Wann kann ich einreichen?

Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.

Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob euer Projekt ausgewählt wurde.  

Brauche ich eine Gruppe oder kann ich auch alleine einreichen?

Brauche ich eine Gruppe oder kann ich auch alleine einreichen?

Es können sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam einreichen. Wir empfehlen, die Aktion gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen, um Aufwand und Verantwortung zu teilen.

Kann ich mehrere Aktionen bzw. Projekte gleichzeitig einreichen?

Kann ich mehrere Aktionen bzw. Projekte gleichzeitig einreichen?

Es ist ratsam mehrere Aktionen oder Projekte, die im selben Zeitraum bzw. am selben Ort stattfinden, zu einer Einreichung zusammen zu führen und gesammelt zu übermitteln.

Bei der Einreichung von mehreren Aktionen oder Projekten sollte sich ein übergreifendes Konzept erkennen lassen.

Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?

Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?

Das Projekt muss im Jahr der Einreichung umgesetzt und abgeschlossen werden. Sie muss zudem gänzlich rückbaubar sein bzw.

muss der Ursprungszustand des betreffenden öffentlich zugänglichen Freiraumes nach Aktionsende wieder hergestellt werden.

Welche Kosten können über die Grätzloase abgerechnet werden?

Welche Kosten können über die Grätzloase abgerechnet werden?

Zu den abrechenbaren Kosten zählen vor allem Aufwände für Material, Materialtransporte, Genehmigungen, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit u.Ä. Dienstleistungen können abgerechnet werden, sofern es sich hierbei um fachliche Expertisen handelt, die für die Umsetzung der Aktion bzw. des Projekts benötigt werden.

Nicht abgerechnet werden können sämtliche von den Einreicher:innen selbst erbrachte Leistungen wie z.B. Organisationsaufwand und laufende Infrastrukturkosten wie z.B. für Internet, Strom, Telefon usw. Ebenfalls nicht abrechenbar sind Ausgaben für Alkohol, den Kauf von Werkzeugen und Selbstverpflegung.

Muss ich Kosten vorfinanzieren?

Muss ich Kosten vorfinanzieren?

Wir können dich ab erfolgter Auswahl durch die Grätzloasen-Jury unterstützen und Auslagen gegen Vorlage entsprechender Rechnungs- und Zahlungsbelege rasch rückerstatten.

Nach Absprache mit uns können Rechnungen auch direkt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien beglichen werden.

Was passiert mit gebrauchten oder gekauften Sachgütern, Materialien u. ä. nach der Aktion?

Was passiert mit gebrauchten oder gekauften Sachgütern, Materialien u. ä. nach der Aktion?

Sachgüter, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agende 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, an diesen zurückgestellt werden.

Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Aktion erstanden werden, stehen im Eigentum der LA 21.

Nach Ende des Projekts werden diese nach Möglichkeit von der LA 21 zum Wiedergebrauch weitervermittelt bzw. müssen an diese retourniert werden. Verschleißgegenstände sind hiervon ausgenommen.

Die Grätzloase verfügt über diverses Equipment, dass für Gräzloasen Aktionen bzw. Projekte kostenfrei entliehen werden kann. Dazu zählen etwa Verkehrsschilder, Liegestühle und Klappsessel, Kinderspielzeug und -bücher sowie Sonnenschirme.

FAQ Junge Grätzl

Was genau bedeutet "öffentlich zugänglicher Freiraum"?

Was genau bedeutet “öffentlich zugänglicher Freiraum”?

Wir verstehen darunter städtische Räume im Freien, die für alle zugänglich sind. Dazu zählen z.B. Straßen, Plätze, Parkstreifen oder Gehsteige.

Räume, die überwiegend öffentlich zugänglich sind, aber dem Privatrecht unterliegen,

könnt Ihr mit dem Einverständnis der Eigentümer:innen ebenfalls zu einer Grätzloase werden lassen. Hierzu zählen z.B. Innenhöfe von Gemeindebauten, die temporäre Nutzung von Privatstraßen für Veranstaltungen oder die Zwischennutzung von Baustellenlücken und Brachland.

Was muss ich bei der Umsetzung von Aktionen oder Projekten im öffentlichen Raum beachten?

Was muss ich bei der Umsetzung von Aktionen oder Projekten im öffentlichen Raum beachten?

Für Aktionen bzw. Projekte, die im öffentlichen Raum stattfinden, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Magistratsabteilung. Die Zuständigkeit kann je nach Art des Vorhabens sowie der Örtlichkeit variieren.

Zusätzlich kann eine Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz bei der MA36 erforderlich sein.

Weiterführende Informationen finden sich im Leitfaden für Aktionen im Straßenraum

Wie kann ich einreichen?

Wie kann ich einreichen?

Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.

Wann kann ich einreichen?

Wann kann ich einreichen?

Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.

Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob eure Aktion oder Projekt ausgewählt wurde.  

FAQ Grätzlleben

Wie kann ich einreichen?

Wie kann ich einreichen?

Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.

Teilnahme­bedingungen

1. Geltungsbereich der Aktionen und Projekte

Im Rahmen des Aktionsprogramms Grätzloase können Aktionen und Projekte unterstützt werden, die im öffentlichen oder teilöffentlichen Raum stattfinden, auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind und durch das gemeinsame Engagement von Akteur:innen umgesetzt werden. 
Jedenfalls nicht unterstützt werden Protestaktionen, Demonstrationen, Veranstaltungen politischer Parteien sowie kommerzielle oder gewinnorientierte Aktionen und Projekte. 

2. Teilnehmer:innen

Teilnehmen können natürliche und juristische Personen wie z.B. Bürger:innen, Schulen, gemeinnützige Organisationen und Vereine sowie lokale Unternehmen, sofern sie mit der Aktion oder dem Projekt keine kommerziellen Interessen verfolgen. Gastronomische Betriebe können allerdings nicht unterstützt werden. Hier greifen die Schanigarten Regelungen der Stadt Wien.

3. Auswahl

Eine Jury wählt jene Aktionen und Projekte aus, die zur Umsetzung kommen sollen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. 

4. Veröffentlichung

Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass im Fall Ihrer Auswahl die Aktions- bzw. Projektbeschreibungen inkl. aller Beilagen veröffentlicht werden dürfen (z.B. Homepage, Pressemeldungen etc.). 

Die Einreichenden bestätigen, dass die Texte sowie allfällige Beilagen selbst verfasst wurden bzw. die Rechte an allenfalls urheberrechtlich geschützten Werken für die Aktion oder Projekt bzw. die Veröffentlichung eingeholt wurden und dass sie den Verein Lokale Agende 21 Wien für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung fremder Werke, die veröffentlicht werden, schad- und klaglos halten.

5. Zeitraum

Die Aktion oder das Projekt muss immer innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt, abgeschlossen und abgerechnet werden. Es sind keine Verschiebungen auf das Folgejahr möglich. 

6. Umsetzung von Aktionen und Projekten

Die Umsetzung der ausgewählten Aktionen und Projekte erfolgt durch den Verein Lokale Agende 21 Wien gemeinsam mit den Einreichenden. Auf Basis der Einreichung werden Ziele, Umsetzungsschritte, Ort und Zeitraum sowie die Höhe der Kosten festgelegt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch der Einreicher:innen auf Umsetzung der ausgewählten Aktion oder Projektes. Der Verein Lokale Agende 21 Wien behält sich vor, bei besonderen Schwierigkeiten die Umsetzung einer Aktion oder Projektes vorzeitig zu beenden. Die Kosten einer Aktion oder eines Projektes, die vom Verein LA21 Wien gemeinsam mit Bürger:innen realisiert werden, dürfen maximal Euro 5.000.- brutto betragen. 

7. Gütererwerb und -besitz

Sämtliche durch Mittel des Vereins Lokale Agende 21 Wien finanzierten körperlichen oder unkörperlichen Güter/Gegenstände/Rechte oder solche, die unter Einsatz von durch den Verein Lokale Agende 21 Wien zur Verfügung gestellte Mittel entstanden sind, stehen im Eigentum des Vereins Lokale Agende 21 Wien. Die die Aktion oder Projektes durchführenden Personen sind verpflichtet, die ihnen vom Verein Lokale Agende 21 Wien zur Durchführung der Aktion oder des Projektes allenfalls überlassenen Gegenstände/Rechte, wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Aktions- oder Projektendes an den Verein Lokale Agende 21 Wien zurück zu stellen (zu übertragen).